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   OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LC 286/08   

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OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LC 286/08 (https://dejure.org/2011,16272)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.01.2011 - 10 LC 286/08 (https://dejure.org/2011,16272)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Januar 2011 - 10 LC 286/08 (https://dejure.org/2011,16272)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10

    Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LC 286/08
    Rechtliche Bedenken aufgrund einer Aufspaltung in einen Zinsgrund- und einen späteren Zinshöhebescheid bestehen nicht (BVerwG, Teilurteil vom 21. Oktober 2010 - BVerwG 3 C 4.10 -, juris).

    In diesem Fall hemmte der angefochtene Bescheid vom 14. September 2007 den Lauf der Verjährungsfrist allein für nach dem 1. Januar 2004 entstandene Zinsansprüche (§ 53 Abs. 1 VwVfG, der auf Verwaltungsakte nach dem MOG Anwendung findet; BVerwG, Teilurteil vom 21. Oktober 2010, a.a.O.).

    Der Ablauf der für den Zinsanspruch geltenden Verjährungsfrist wird nicht durch das Verlangen der Hauptforderung selbst - hier des Sanktionsbetrages - gehemmt (Hess. VGH, Urteil vom 14. September 1992 - 8 UE 1218/88 -, MDR 1993, 291, FG Hamburg, Urteil vom 28. Februar 2000 - Ls. nach juris ; offen gelassen: BVerwG, Teilurteil vom 21. Oktober 2010, a.a.O.).

    Dann aber erfordert es der Vertrauensschutz des Betroffenen, auch einen rückwirkenden Beginn der Verjährung für möglich zu halten, unabhängig davon, ob der zuständigen Behörde die anspruchsbegründenden Umstände seinerzeit bereits bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen (BVerwG, Teilurteil vom 21. Oktober 2010, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Teilurteil vom 21. Oktober 2010, a.a.O.) spricht vieles dafür, Zinsansprüche aus öffentlichem Recht weiterhin der kurzen Verjährung zu unterwerfen und daher auch deren Verkürzung von vier auf drei Jahre im Verwaltungsrecht nachzuvollziehen.

  • BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Aufrechnung mit Verfahrenskosten gegen den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LC 286/08
    Eine "vage Generalklausel", die es dem Ermessen der Exekutive überlässt, die Grenzen der Freiheit im Einzelnen zu bestimmen, ist mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung nicht vereinbar (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. August 1996 - 2 BvR 2088/93 -, NJW 1996, 3146; Beschluss vom 12. Juni 1979 - 1 BvL 19/76 -, BVerfGE 52, 1 [41]; Beschluss vom 10. Oktober 1961 - 2 BvL 1/59 -, BVerfGE 13, 153 [160]; Beschluss vom 12. November 1958 - 2 BvL 4, 26, 40/56, 1, 7/57 -, BVerfGE 8, 275 [325]).

    Da eine Verwaltungsbehörde nicht befugt ist, selbst neue Eingriffstatbestände zu schaffen, kann sie die erforderliche gesetzliche Grundlage nicht im Wege einer analogen Anwendung einer Bestimmung begründen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. August 1996, a.a.O.).

    Eine Normergänzung und damit eine analoge Anwendung einer Bestimmung ist deshalb bei belastenden Verwaltungsakten nicht zulässig (vgl. Stober, in: Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht I, 12. Aufl. 2007, § 28 Rdnr. 50 a. E.; Konzak, NVwZ 1997, 872 [873] mit weiteren Nachweisen; a. A. Schmidt, VerwArch 2006, 139 [158]).

  • BVerwG, 15.12.2005 - 3 C 53.04

    Marktorganisation für Milch; Magermilch; Kasein; Beihilfe; Kaseinbeihilfe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LC 286/08
    Eine besondere Vergünstigung im Sinne dieser Bestimmung muss auf Grundlage eines begünstigenden Verwaltungsakts gewährt worden sein; ihre Erstattung setzt voraus, dass dieser Verwaltungsakt zuvor nach § 10 MOG zurückgenommen oder widerrufen worden ist (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - BVerwG 3 C 53.04 -, BVerwGE 125, 34).

    Zu den letztgenannten Zahlungsverpflichtungen zählen Verwaltungsstrafen und andere Sanktionen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 3.09

    Factory-Outlet-Center; benachbarte zentrale Orte; Klagebefugnis; Ziele der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LC 286/08
    Unklarheiten gehen zu Lasten der Verwaltung (BVerwG, Urteil vom 5. November 2009 - BVerwG 4 C 3.09 -, BVerwGE 135, 209).
  • BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00

    Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LC 286/08
    Maßgebend ist entsprechend der Auslegungsregel des § 133 BGB der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (sog. objektiver Erklärungswert - vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 4 C 2.00 -, BVerwGE 115, 274).
  • BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 15.08

    Landwirtschaft; Flächenzahlungen; Unregelmäßigkeit; offensichtlicher Fehler;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LC 286/08
    Die Rückforderung zu erstattender Beträge setzt aber voraus, dass die der Bewilligung zugrunde liegenden Bescheide und die damit verbundene - die Beteiligten bindende - Regelung des Rechtsgrunds der Gewährung und folglich des Behaltendürfens der Beihilfe aufgehoben worden sind (etwa in den Sektoren der pflanzlichen und tierischen Produktion nach § 10 Abs. 1 MOG); insoweit fehlen gemeinschaftsrechtliche Regelungen, die eine verfahrensrechtliche Ermächtigung der nationalen Behörden zur Aufhebung von Zuwendungsbescheiden und zum Erlass von Rückforderungsbescheiden enthalten (vgl. für Fälle von Rückforderungen zu Unrecht gezahlter Beträge nach Verordnungen (EWG) Nr. 3887/92 und (EG) Nr. 2419/2001 BVerwG, Urteil vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 15.08 -, Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.2003 - 6 C 17.02

    Telekommunikation; Prüfung von Verfahrensfehlern bei Sprungrevision;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LC 286/08
    Dass eine solche verbindliche Feststellung gewollt ist, kann sich unter anderem aus dem Wortlaut der behördlichen Äußerung, ihrem Zusammenhang und daraus ergeben, dass eine derartige Feststellung in einem Gesetz vorgesehen ist (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2003 - BVerwG 6 C 17.02 -, BVerwGE 118, 226).
  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 13.04

    Familienzuschlag für das dritte und weitere Kind; Kindergeld; Auslegung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LC 286/08
    Dabei sind auch die Begleitumstände einzubeziehen (BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - BVerwG 2 C 13.04 -, Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 32).
  • VGH Hessen, 14.09.1992 - 8 UE 1218/88

    Verjährung von Zinsansprüchen bei Gewährung einer Subvention

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LC 286/08
    Der Ablauf der für den Zinsanspruch geltenden Verjährungsfrist wird nicht durch das Verlangen der Hauptforderung selbst - hier des Sanktionsbetrages - gehemmt (Hess. VGH, Urteil vom 14. September 1992 - 8 UE 1218/88 -, MDR 1993, 291, FG Hamburg, Urteil vom 28. Februar 2000 - Ls. nach juris ; offen gelassen: BVerwG, Teilurteil vom 21. Oktober 2010, a.a.O.).
  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LC 286/08
    Eine "vage Generalklausel", die es dem Ermessen der Exekutive überlässt, die Grenzen der Freiheit im Einzelnen zu bestimmen, ist mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung nicht vereinbar (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. August 1996 - 2 BvR 2088/93 -, NJW 1996, 3146; Beschluss vom 12. Juni 1979 - 1 BvL 19/76 -, BVerfGE 52, 1 [41]; Beschluss vom 10. Oktober 1961 - 2 BvL 1/59 -, BVerfGE 13, 153 [160]; Beschluss vom 12. November 1958 - 2 BvL 4, 26, 40/56, 1, 7/57 -, BVerfGE 8, 275 [325]).
  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

  • BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 37.03

    Landwirtschaftsrecht; Gemeinschaftsrecht; Marktorganisationen; Agrarmarkt;

  • EuGH, 16.03.2006 - C-94/05

    Emsland-Stärke - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 97/95 - An

  • BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 11.94

    Gesundheitswesen: Berücksichtigung von Instandhaltungskosten bei der

  • EuGH, 01.07.2004 - C-295/02

    Gerken

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 33/10

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von zur Stärkeherstellung

    Den Beteiligten ist aufgrund der zwingenden Bestimmung des § 14 Abs. 1 Satz 1 MOG bekannt gewesen, dass die Klägerin dem Grunde nach verpflichtet war, Ansprüche auf Erstattungen besonderer Vergünstigungen zu verzinsen (vgl. auch Senatsurteil vom 18. Januar 2011 - 10 LC 286/08 -, AUR 2011, 151).

    Dies führt dazu, dass es hinsichtlich der Zinsen für Zeiträume bis einschließlich des Jahres 2000 bei der bisherigen vierjährigen Frist bleibt (Senatsurteil vom 18. Januar 2011 - 10 LC 286/08 -, AUR 2011" 151).

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 27/10

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von zur Stärkeherstellung

    Weiter ist den Beteiligten aufgrund der zwingenden Bestimmung des § 14 Abs. 1 Satz 1 MOG bekannt gewesen, dass die Klägerin dem Grunde nach verpflichtet war, Ansprüche auf Erstattungen besonderer Vergünstigungen zu verzinsen (vgl. auch Senatsurteil vom 18. Januar 2011 - 10 LC 286/08 -, AUR 2011, 151).

    Dies führt dazu, dass es hinsichtlich der Zinsen für Zeiträume bis einschließlich des Jahres 2000 bei der bisherigen vierjährigen Frist bleibt (Senatsurteil vom 18. Januar 2011 - 10 LC 286/08 -, AUR 2011" 151).

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2012 - 10 LB 162/08

    Erzeugervereinigung i.S.d. Art. 1 Buchst. d VO Nr. 97/95/EG als eine auf gewisse

    Weiter ist den Beteiligten aufgrund der zwingenden Bestimmung des § 14 Abs. 1 Satz 1 MOG bekannt gewesen, dass die Klägerin dem Grunde nach verpflichtet war, Ansprüche auf Erstattungen besonderer Vergünstigungen zu verzinsen (vgl. auch Senatsurteil vom 18. Januar 2011 - 10 LC 286/08 -, AUR 2011, 151).

    Dies führt dazu, dass es hinsichtlich der Zinsen für Zeiträume bis einschließlich des Jahres 2000 bei der bisherigen vierjährigen Frist bleibt (Senatsurteil vom 18. Januar 2011 - 10 LC 286/08 -, AUR 2011" 151).

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2012 - 10 LB 188/08

    § 4a Abs. 1 Satz 5 Kartoffelstärkeprämienverordnung als entgegenstehende

    Weiter ist den Beteiligten aufgrund der zwingenden Bestimmung des § 14 Abs. 1 Satz 1 MOG bekannt gewesen, dass die Klägerin dem Grunde nach verpflichtet war, Ansprüche auf Erstattungen besonderer Vergünstigungen zu verzinsen (vgl. auch Senatsurteil vom 18. Januar 2011 - 10 LC 286/08 -, AUR 2011, 151).

    Dies führt dazu, dass es hinsichtlich der Zinsen für Zeiträume bis einschließlich des Jahres 2000 bei der bisherigen vierjährigen Frist bleibt (Senatsurteil vom 18. Januar 2011 - 10 LC 286/08 -, AUR 2011" 151).

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 160/08

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von zur Stärkeherstellung

    Weiter ist den Beteiligten aufgrund der zwingenden Bestimmung des § 14 Abs. 1 Satz 1 MOG bekannt gewesen, dass die Klägerin dem Grunde nach verpflichtet war, Ansprüche auf Erstattungen besonderer Vergünstigungen zu verzinsen (vgl. auch Senatsurteil vom 18. Januar 2011 - 10 LC 286/08 -, AUR 2011, 151).

    Dies führt dazu, dass es hinsichtlich der Zinsen für Zeiträume bis einschließlich des Jahres 2000 bei der bisherigen vierjährigen Frist bleibt (Senatsurteil vom 18. Januar 2011 - 10 LC 286/08 -, AUR 2011" 151).

  • VG Minden, 23.05.2011 - 11 K 260/10

    Die Behörde hat von der Geltendmachung des Zinsanspruchs nach § 49a Abs. 3 S. 2

    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Januar 2011 - 10 LC 286/08 -, AUR 2011, 151-156.

    Zwar steht der Umstand, dass vorliegend im Anschluss an die Begründung des Bescheides auf die Regelung des § 49a Abs. 3 VwVfG NRW hingewiesen wird, nicht allgemein einer hinreichenden Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes entgegen - vgl. OVG Lüneburg Urteil vom 18. Januar 2011 - 10 LC 286/08 -, AUR 2011, 151-156 -, es handelt sich hierbei jedoch lediglich um einen unverbindlichen Hinweis auf die Rechtslage.

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2012 - 10 LB 155/08

    Hinreichende Bestimmtheit zurückgenommener Bewilligungsbescheide über

    Denn aufgrund der zum damaligen Zeitpunkt ausgesprochenen Rückforderung von Ausgleichszahlungen ist den Beteiligten aufgrund der zwingenden Bestimmung des § 14 Abs. 1 Satz 1 MOG bekannt gewesen, dass die Klägerin dem Grunde nach verpflichtet war, Ansprüche auf Erstattung besonderer Vergünstigungen zu verzinsen (vgl. auch Senatsurteil vom 18. Januar 2011 - 10 LC 286/08 -, AUR 2011, 151).
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